Neue Urteile zur Störerhaftung - Rechtspraxis unterläuft Novelle des TMG

Mit der Novelle des Telemediengesetzes von Mitte 2017 sollten Inhaber von Urheberrechten von Hotspot-Anbietern eigentlich weder Schadensersatz noch Abmahngebühren verlangen können. Nichtsdestotrotz wurden seitdem mehrere Freifunker verklagt und verurteilt, siehe Artikel auf netzpolitik.org.

Hier ein aktuelles Beispiel: Eine fast 70-jährige Mutter eines Freifunkers wurde als Anschlussinhaberin wegen eines Download-Angebotes vom Amtsgericht Köln zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 2000 Euro verurteilt. Die ältere Frau hat selbst nie den Internetzugang verwendet, dieser wurde jedoch von Freunden, Familie und Besuchern genutzt.

 

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(Quelle: www.hotsplots.de)